Wenn der Sachverhalt bereits beim Kauf bekannt war und kein entsprechender Vorbehalt formuliert wurde, dann könnte das schlecht aussehen mit Gewährleistung. Bei Gebrauchfahrzeugen gilt schlechthin "gekauft wie gesehen".
Allerdings gibt es auch bei Gebrauchtfahrzeugen eine Gewährleistung (wenn auch eingeschränkt), heißt: ist nun ein Defekt aufgetreten innerhalb des Gewährleistungszeitraumes, dann kann das erst einmal ganz normal reklamiert werden.
Gruss
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911 turbo 3.3, Bj 87
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