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Blinker
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22.09.2015, 12:21
rudi.klein
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Fahrtrichtungsanzeiger
§ 54 StVZO (Übergangsvorschriften) bestimmt, dass bei Fahrzeugen, die vor dem 01.01.1970 in den Verkehr gekommen sind, auch rote Blinkleuchten zulässig sind.
Von weißen Blinkern steht da allerdings nichts.
rudi.klein
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