Hallo Bernd,
schöne Sauerei, und das muss ausgerechnet einem so hilfsbereiten Menschen wie Dir passieren (vielleicht hätte die Scharia ja doch 'was Gutes ;-)).
Hast Du daran gedacht, den T.G. bei Polizei oder Staatsanwaltschaft anzuzeigen? Unterschlagung gilt doch als "Offizialdelikt", das von Amts wegen verfolgt wird. Da wärst Du dann "bloß" Zeuge, wenn der Richter dem Typen zeigt wo's langgeht, und hättest kein finanzielles Risiko wie bei einer Privatklage. Die Strafverfolgung wäre somit dem Staat überlassen.
Sollte die Staatsanwaltschaft wegen "Geringfügigkeit" kein Verfahren eröffnen, kannst Du ihn ja immer noch auf eigenes Risiko vor den Kadi ziehen.
Schadensersatz kannst Du ja immer noch nach einem evtl. Strafprozess fordern...
Viel Erfolg und Grüße
Klaus
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C1 targa 3,2, 1987, re-europäisiertes US-Modell, 218PS
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