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Alt 19.03.2016, 13:20
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Zitat von Thorsten 911 Beitrag anzeigen
Also der Tüv ist ja der der die Eintragungen vornimmt weil sie ja dafür die Fachleute sind denke ich. Das sind ja die ausgebildeten Ingenieure dafür. Ich als Laie gehe mit den Felgen daher zum Tüv um eine Eintragung zu bekommen. Wenn der Tüvprüfer entscheidet das er die Felgen eintragen kann und die Felgen eingetragen werden sollte es ja wohl seine Richtigkeit haben. Auserdem kann ich mir nicht vorstellen das derjenige der ja extra zu den Fachleuten zum Tüv geht irgend eine Schuld bekommt wenn mit den eingetragenen Felgen irgendetwas passieren würde. Deswegen gibt es ja den TÜV damit alles seine Richtigkeit hat. Ich denke mal das da jeder Prüfer unterschiedlich vorgeht und etwas einträgt oder nicht. Ich bin nur der Laie der anfragt ob es geht oder nicht. Die Entscheidung über eine Eintragung liegt doch beim Prüfer und nicht beim Anfragenden.

Hallo Torsten,
der TÜV ist in keinem Fall haftbar zu machen, da er nur eine Momentaufnahme macht.

Wenn Dein Auto nach der TÜV Prüfung wegen Bremsversagen oder durch den Bruch eines Fahrwerkteiles verunfallt oder Dein Auto nach der Prüfung durchbricht, oder die Felgen nach der Eintragung zerbersten, der TÜV haftet für nichts, sonst wäre er längst pleite und Ingenieure hätten alle mehrere Verfahren am Hals.

Stell mal die Frage der Zulassung und Eintragung der Maxilite beim TÜV Süd, die sind kompetent.

Luftgekühlte Grüße
Bernd
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"Porsche fährt man nie aus Vernunft sondern immer aus Überzeugung"
911 SC, 9/78, RdW Coupe`, 180 PS, grandprixweiß, 293 tkm, H - Zulassung, 45 Jahre in meinem Besitz "matching numbers"

Geändert von Einstieg (19.03.2016 um 13:51 Uhr).
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