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Alt 19.03.2016, 21:58
Zaix Zaix ist offline
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Zitat von Thorsten 911 Beitrag anzeigen
Habe ich ja Bernd!
Und ich habe sie eingetragen bekommen. Aber wie gesagt ich bin kein Tüv Prüfer und mich kann deswegen weil ich sie jetzt eingetragen bekommen habe ja auch keiner zur Verantwortung ziehen wenn mal was passieren sollte. Das ist ja auch der Sinn einer Eintragung. Wenn ich nicht ganz ohne Betriebserlaubnis rumfahren will muss ich die Felgen eintragen lassen.Das ist doch der Sinn des ganzen damit ich mal keine Probleme bekomme. Ansonsten fahre ich ja ohne Betreibserlaubnis.Dann kann mir jemand einen Strick draus drehen wenn dann was passiert. Aber doch nicht wenn sie explizit im Schein eingetragen sind. Das würde ja diese ganzen Eintrgereien beim Tüv ad Absurdum führen wenn ich dann noch eine reingewürgt bekomme.

Ist auch alles korrekt und Du musst Dir absolut keine Sorge machen, solche Einzelabnahmen sind tagtäglicher Alltag der Prüfer und völlig regelkonform mit diesem Gutachten. Auch die Aussage, dass der TÜV im Falle von Fehlern für nichts haftbar gemacht werden kann stimmt so auch nicht. Da der TÜV hoheitliche Aufgaben erfüllt, kannst Du streng genommen das Land angehen, wenn dem Prüfer Amtsmißbrauch durch z.B. grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden kann (z.B. OLG Hamm, Urteil vom 17. Juni 2009, Az. 11 U 112/08). Aber ich sehe absolut keinen Grund, warum man hier solche Bedenken haben sollte.

P.
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