Hallo Daniel,
den Wiederverkaufswert erstattet Dir keine Versicherung, lediglich den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, in Teilkasko als auch in der Vollkasko.
Bei Totaldiebstahl gibt es natürlich keinen Restwert, bei einem Unfall schon.
Zitat aus den Versicherungsbedingungen:
"Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines
gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses
bezahlen müssen."
Das wiederum kann man per Gutachten, über z.B. die sogenannte Schwacke-Tabelle oder eben über einen Marktvergleich z.B. bei Mobile.de ermitteln...
Das Problem ist halt nur einen Versicherer zu finden der noch so alte Autos ganz normal versichert, das macht bestimmt kein Online-Versicherer, viel zu personalintensiv.
Deshalb, da dies ja nur wenige Versicherer ganz normal machen, gibt es spezielle Oldtimerversicherungen am Markt.
Und bei allen sind die Bedingungen unterschiedlich dank der Deregulierung des Marktes in den 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts.
Also heißt es aufmerksam vergleichen... Und zwar nicht nur die Prämie
Gruß Tom
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