Jochi vielen Dank für die Infos ...
... das deckt sich mit meinen bisher gesammelten Informationen.
Als erstes muss ich die Karre beim Schweizer Zoll als "Übersiedlungsgut" anmelden (ich habe bereits eine "vorläufige Verzollung" für CHF 20, die aber nur 1 Jahr gültig ist).
Danach die Abgasuntersuchung beim PC machen lassen.
Frage 1: Was ist denn das "Heft", das ich da bekomme?
Ist das ein "Abgas-Serviceheft"?
Danach Anmelden bei der MFK und auf einen Termin innert ca. 2-3 Monaten warten.
Die sehr freundliche Dame bei der MFK sagte, es mache nix aus, wenn der DE-TÜV abgelaufen ist, so lange die "Schilder gültig" seien.
Das habe ich dann wegen meinen DE-Saisonschildern mal so interpretiert, dass ich halt bis Ende Oktober (DE-Saison 10) das alles erledigt haben muss, obwohl mein DE-TÜV bereits Ende Juni 2016 ausläuft.
Falls allerdings in CH die Schilder mit Ablauf der MFK "ungültig" werden, dann lass ich lieber noch mal TÜV in DE machen, weil ich die nette Dame dann wohl falsch verstanden habe.
Viele Grüße
DJU
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911 - weils puren Spass macht!
964 targa 4 / MJ 91
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