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Alt 21.06.2016, 12:02
Zimbo Zimbo ist offline
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Zimbo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
mmmh .. - ich bin mir nicht sicher, ob ein in Deutschland angemeldetes Auto für einen in der Schweiz Wohnhaften 2 Jahre lang gefahren werden darf ...

Meines Wissen muss:
a) der Führerschein innert 1 Jahres auf den Schweizer Führerschein umgeschrieben werden (der Deutsche Führerschein wird nach Flensburg geschickt) .. - und
b) das Auto innerhalb eines Jahres in der Scwehiz immatrikuliert sein. Bin mir aber nicht sicher .. - hier stehts klar und deutlich:
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_pri...x.html?lang=de

Im Zweifelsfalle anrufen und fragen. Das ist kostenlos.

BR

Zimbo
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