mmmh .. - ich bin mir nicht sicher, ob ein in Deutschland angemeldetes Auto für einen in der Schweiz Wohnhaften 2 Jahre lang gefahren werden darf ...
Meines Wissen muss:
a) der Führerschein innert 1 Jahres auf den Schweizer Führerschein umgeschrieben werden (der Deutsche Führerschein wird nach Flensburg geschickt) .. - und
b) das Auto innerhalb eines Jahres in der Scwehiz immatrikuliert sein. Bin mir aber nicht sicher .. - hier stehts klar und deutlich:
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_pri...x.html?lang=de
Im Zweifelsfalle anrufen und fragen. Das ist kostenlos.
BR
Zimbo