AndrewCologne schrieb..:
Wenn es darum geht gibt es offiziell unabhängige "Sachverständige", deren objektive Bewertung sehr wohl bei gerichtlichen Auseinandersetzungen werthaltig sind.
Leider ist dem nicht so.
Das Gericht handelt nach ZPO.
ZPO schreibt vor: Zur Beweisfeststellung ist ein ö.b.u.v. SV zu benennen..
diesen schlägt aber immer die IHK (bzw. HWK) vor!
Der von der Partei (Ja2ck) evtl. beschäftigte ö.b.u.v. SV handelt aber im Lohnauftrag der Partei und wird somit im Verfahren nur als Parteiengutachter verwertet ! (wenn auch besonders qualifiziert!) MERKE
es gilt: dessen Korn ich fress, dessen Lied ich singe.
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besten Gruß
Questus
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