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Zitat von summit
Hallo,
die Schlüsselnummer ist nur die Grundlage zur Bemessung der Kfz-Steuer.
Ansonsten gilt: Nur Benziner mit EZ vor dem 01.07.1969 sind von der Abgasuntersuchung befreit.
Bei Auslieferungszustand mit Kat kann der Kat nicht ausgetragen werden und ohne Kat ist eine legale AU nicht möglich. Grundlage hierfür liefert § 19.3 StVZO
http://www.fehling.de/pdf/arbeitsanw...ngsabnahme.pdf
Auf den Seiten 22 und 23 wird auf die "Änderungsabnahmen bei Verschlechterung des Abgasverhaltens" eingegangen:
"Die Betriebserlaubnis eines Kraftfahrzeugs erlischt, wenn sich das Abgasverhalten verschlechtert. [...] Eine Verschlechterung des Abgasverhaltens tritt ein, wenn die mit der Betriebserlaubnis nachgewiesene Abgasvorschrift durch die vorgenommene Änderung nicht mehr eingehalten wird."
Grüße, Armin
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Genau, einmal KAT, immer KAT...
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Seit 03/2015: 911 Carrera, EZ 07/1985, 3,2l, 207 PS mit Werkskat, Coupé schwarz/schwarz 
Von 06/2012 - 09/2014: 911 Carrera, EZ 04/1987, 3,2l, 218 PS mit Werkskat, Targa in Uniblau
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