Das Prototipo ist mittlerweile im Abnahmeregister des TüV etabliert.
Sollte zu 99% keine Probleme mehr machen.
Man kann als Referenz beim TüV ach die KBA 70002 des "S" (1978) und/oder die KBA 70089 (Holzversion, 1990) angeben.
Dann versteht auch der "letzte", dass das Lenkrad/Prototipo abgenommen werden kann.
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