Moin Bernd,
in der Tat, fragte keiner bei der Vollabnahme.
Telefonische TÜV Anfrage vorher war jedoch anders. "Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben"
Bei Gelegenheit werde ich trotzdem meinen zu kurzen Abschlepphaken mal verlängern und auch ein 20mm Loch durch die Stoßstange und Hitzeschutzblech bohren.
Gruß
Rainer