Hi Sascha,
die fehlende ZLP zur Beeinflussung des Abgasverhaltens ist bei Erteilung eines H-Kennzeichens irrelevant (Abgasklasse 00), der Spoiler jedoch nicht. D.h. auch wenn der TÜV Prüfer das nicht beanstandet hat, bedeutet das nicht, dass das dann automatisch zulässig ist = Verlust der Betriebserlaubnis!
Siehe Anhang!
Gruß, Thomas
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81er ex-US 911 SC Coupé, platinmet., Schiebedach, K-Leder sw., Turboheckflügel & -spoiler, NSW, 7/8er 16" Maxilite, Bilstein Fw, 915/61, 930/16 o.Kat, WebCam 20/21 NW, Dansk 92.502SD, 123 Ignition, Seine Systems Gate Shift Kit, orig. Porsche SWV
„Nicht das Auto verdirbt den Charakter, aber wer keinen Charakter hat, sollte nicht Auto fahren.“ Ferdinand Porsche
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