Hallo,
von welcher Messung reden wir hier? Die von Dir hier zitierte Schrift bezieht sich auf den Grenzwert bei erhöhter LL-Drehzahl (im Gegensatz zu den von Dir ziterten Unterlagen und Werten von Porsche, die sich m. E. auf die LL-Drehzahl beziehen, oder?):
"3.2.1 Abgasgrenzwerte für die CO-Messung
Ab dem 01.01.2018 gilt für alle Ottofahrzeuge eine neue Vorgabe hinsichtlich des für die CO-Messung einzuhaltenden Abgasgrenzwertes. Danach ist der vorgegebene Abgasgrenzwert (CO-Gehalt bei erhöhter Leerlaufdrehzahl) für Ottofahrzeuge mit einem G-KAT:
• maximal 0,3 % Vol. bei Kraftfahrzeugen, die keine EG-Typgenehmigung haben oder die vor dem 01.07.2002 erstmals in den Verkehr gebracht worden sind beziehungsweise
• maximal 0,2 % Vol. für alle übrigen Kraftfahrzeuge
.......................
"
Der war schon immer bei erhöhter LL-Drehzahl laut Vorschrift (Sollwert) max. 0,3 % laut den mir vorliegenden Prüfprotokollen bei meinem Wagen mit (nachgerüstetem ) G-Kat. Istwert lag meistens bei 0,00x %.
Wenn Dein Wagen mit Bezug auf diesen Wert und diese Abgasmessung jetzt beanstandet wurde, weil er bei erhöhter LL-DZ den (für mich ungewöhnlich hohen) Wert von 0,67 % hat, dann stimmt etwas mit der Messung nicht oder in der Tat mit Deinem Wagen, denke ich. Was ist denn mit den Lambda-Werten?
NB: Übrigens, für die (nicht erhöhte) LL-Drehzahl wird im Prüfprotokoll vom Mai 2018 (und auch in alten Prüfprotokollen zuvor) hier max. 0,5 % als Sollwert angegeben..
Gruß
Dianos
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Ex-911 Targa C1, Bj. 89
Geändert von Dianos (17.03.2019 um 19:57 Uhr).
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