Wenn Du eine gewerbliche Leistung erhalten hast, besteht auf diese Leistung gesetzlich mindestens ein Jahr Gewährleistungspflicht.
Die Gewährleistungspflicht zählt ab Übergabe der Leistung, also zu dem Zeitpunkt als Du Deinen Motor/Wagen dort abgeholt hast.
Und was da vereinbart wurde (Auftrag, KVA o.ä.), muss eben vorher am besten schriftlich festgehalten worden sein – also wie es d911o in seiner letzten Zeile auch angemerkt hat.
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- 911 SC 3.0, Bj 82, 180PS, unischwarz
- VW Oval-Käfer Export, Bj 1955, 30PS, Stratosilber
- VW Brezel-Käfer, Bj 1950, 24,5 PS, Grau
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