Zitat:
Zitat von hoppepit
meine Benzinpumpe ist seit ewigen Zeiten auf "Zündstrom" geklemmt.
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Diese Betriebsweise ist gesetzlich nicht zulässig (vgl. z. B. hierzu § 46 StVZO).
Zitat:
Zitat von Schulisco
Das Problem entsteht erst bei einem Unfall: Der Motor stirbt ab, BP fördert munter weiter und pumpt den Sprit auf heiße Motorteile - voilà: Motor- bzw. Fahrzeugbrand...da willst Du nicht drinsitzen!
Gruß, Thomas
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Ja, und falls Löscharbeiten durch Feuerwehrpersonal oder andere erfolgen, ist das nicht gerade eine Erleichterung der Arbeiten für die Helfer, wenn permanent Benzin weiterhin auf die Straße befördert wird. Deshalb gibt es ja obige Vorschrift.
Gruß
Dianos