Man muss kein Jurist sein um den hochdeutschen Text dahingehend zu verstehen, dass nur dann das eine Scheinwerferpaar angeschaltet sein darf wenn das andere ausgeschaltet ist, wenn man seinen Porsche mit einem abnehmbaren schneepflugähnlichen Frontspoiler versehen hat, der die vorschriftsmäßig eingebauten normalen Scheinwerfer verdeckt, so dass man darüber ein zweites Scheinwerferpaar anbringen muss.
Irgendwie ein bisschen Loriot...
Gruß - Christoph
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Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit
911 Carrera Coupé, 3,2 l - 218 PS; Bj. '89; Schiebedach, Entenbürzel, 3-teilige BBS-Felgen, Bilstein Sport-Straße, DP-11
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