Ich wäre auch froh, wenn's so wäre, aber ist ein wenig anders:
https://www.gutschild.de/blog/achtun...h-kennzeichen/
Hier hat z.B. Köln auf Städteebene die Ausnahme in den Luftreinhalteplan aufgenommen:
https://www.kfz-betrieb.vogel.de/deu...ahrt-a-862422/
Ich weiß gerade nicht, wie es mit dem Urteil in der höheren Instanz in F aussieht und wann dort die Verhandlung ist, aber ich tippe mal F wird hier ebenso die Ausnahme auf Städteebene vonehmen, ... sowie auch Stuttgart.
Hier gilt es jetzt zu unterscheiden, was Umweltzone ist und welche die Zone ist, die jene Diesel-Fahrverbote ausmacht. In manchen Urteilen wurde einfach beschlossen, dass die Diesel Fahrverbotszone einfach für die entsprechende komplette Umweltzone gilt, so zum Beispiel in Stuttgart, Köln und Frankfurt. Das würde bedeuten, dass ohne die städtischen Ausnahmeregelung in S, man nach Inkrafttreten des Urteils durch diese Umweltzonen auch nicht mehr mit seinem Oldtimer fahren dürfte.
In Berlin und Hamburg darfst Du z.B. mit dem Oldie in die Umweltzone, aber NICHT durch die Verbotsstrecken in der Umweltzone fahren.