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Alt 04.01.2005, 20:52
Waffel Winnie
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von Uli911:
<STRONG>
Und ich kann jetzt auch nicht verstehen, wo dein (einklagbarer) Schaden ist bzw. wie der berechnet wurde, Winnie ?

Wie gesagt, nur mal so laut nachgedacht...</STRONG>[/quote]

Es ging um ein Ersatzteil. Ich hab als Höchtgebot damals so 350 DM eingegeben. Zuschlag bekam ich für so 320 DM. Aber jetzt kommt der Clou: ab 160 DM war der einzige Mitbieter außer mir der Verkäufer mit einem zweiten Account. Also wäre der reguläre Preis bei 1 Euro Start halt mal 160DM gewesen. Mir wärs zwar mehr wert gewesen, aber das zählt doch nicht. Das ist klarer Betrug und nach diversen Rücksprachen mit Ebayh ätte i.Ü. Ebay eine Betrugsanzeige unterstützt und Beweismittel (IP's) rausgerückt.
Der Verkäufer hat das aber umgehend eingesehen, und mir 160 DM zurücküberwiesen. Klar, wer riskiert bitte für 160Dm eine Vorstrafe?

Jungs, Vorsicht! Das ist nach deutschem Recht klarer Betrug, außerdem ein Verstoß gegen die Vertragsbedingungen! Vielleicht wäre es das nicht, wenn noch ein Dritter bis 315 DM mitgesteigert hätte. Also Vorsicht, wer meint das sei ein Kavaliersdelikt, der sollte sein Rechtsverständnis aktualisieren.

Ich würde übrigens bei jeder Auktion wieder so handeln. Mir ist schleierhaft, wie diverse Verkäufer eine Vorstrafe wegen ein paar Kröten riskieren.

Grüße
Winnie
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