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Alt 05.01.2005, 11:10
Thumi Thumi ist offline
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Thumi
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@Winnie
Jetzt hast Du es doch persönlich genommen, war aber gar nicht so gemeint.

Überdies hast Du mich auch ein wenig falsch verstanden. Mein Rechtsempfinden würde ich durchaus als gesund bezeichnen. Das Du den Verkäufer vor die Wahl Rückwandlung oder Preisminderung gestellt hast, erzählst Du erst jetzt, für mich macht das aber DEN entscheidenden Unterschied. Aus meiner Sicht wäre nur die Rückwandlung ok gewesen. Wenn ihr euch so geeinigt habt, meinetwegen, aber einen Anspruch hattest Du auf die Preisminderung nicht (und so wie Du den Vorgang dargestellt hast erst recht nicht). Ich finde, man muß zu seinem Wort stehen, und unter dieser Prämisse, ist die "ich wills, zahl aber weniger als vereinbart weil du mitgeboten hast..." Option (für mich) nicht vertretbar. Entweder der ganze Handel platzt (wegen Betrug?, Wucher?), oder es wird so wie besprochen gehandelt.
Ich habe übrigens nie behauptet, das der Kaufvertrag rechtsgültig ist. Du kannst ihn anfechten, dann hast Du allerdings gar keinen Kaufvertrag, oder stillschweigend akzeptieren, dann mußt Du ihn aber auch erfüllen. So seh ich das halt. Entweder wie vereinbart, oder gar nicht. Beim anfechten, wird der Verstrag praktisch storniert (Geld und Ware fliessen zurück).
Und solange die Ware unter Marktwert verkauft wird, würde ich persönlich nicht von Wucher sprechen. Gegen die AGB von Ebay verstößt das mitbieten natürlich. Dies hab ich übrigens auch nie für gut geheißt. Ob das Betrug ist, kann ich nicht beantworten, denke aber eher nicht. Du mußt ja nicht höher bieten, und Du hast auch kein Anrecht auf ein Schnäppchen. Für Geld erhälst du wie vereinbart die Ware - also wo ist der Betrug ???

Viel unverschämter empfinde ich es, dass es Ebay dem Verkäufer erlaubt eine Auktion abzubrechen, obwohl schon Gebote vorliegen. Ich sehe die Auktion als Angebot des Verkäufers an, dass jeder auf Ebay annehmen kann (daraus folgt ein Kaufvertrag mit dem Höchstbieter zu Auktionsende).

Habe fertig
Thumi
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