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Alt 05.01.2005, 13:13
elfer elfer ist offline
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elfer
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He, he Freunde,

was aus solch' einer bescheidenen Anfrage so entstehen kann...
Im Gegensatz zu mir scheinen ja doch einige sehr negative Erfahrungen mit ebay gemacht zu haben. Mit Begriffen wie Betrug sollte man dennoch sorgfältig umgehen.

Thumi:

Ich denke, ich verstehe, was Du meinst! In Winnie's Fall scheinen sich die beiden aber wohl auf einen Vergleich geeinigt zu haben, könnte mir vorstellen, daß es im Rechtsstreit hätte ähnlich ausgehen können...

Ganz korrekt hätte der Vertrag vielleicht gewandelt werden müssen, jedoch ist dies eines der Probleme bei ebay, nämlich daß es irgendwie 3 Parteien im Spiel gibt! Anbieter wie Käufer haben mit ebay eine Vereinbarung getroffen und jeder der beiden geht davon aus, daß sich der andere daran hält. Ein Kaufvertrag kommt zwischen den beiden allenfalls bei Ende der Auktion zustande, besagen jedenfalls die Ebaybedingungen. Hält sich nun einer der beiden nicht an die mit ebay getroffenen Vereinbarungen, kann der andere ihn dafür wohl nicht persönlich sich selbst gegenüber verantwortlich machen!?

Im vorliegenden hat sich der Vk. doch "nur" regelwidrig gegenüber ebay verhalten, oder hat er direkt den Erwerber betrogen???

Diese Frage finde ich sehr entscheidend, weil es, denke ich, viele interessiert und nach wie vor auch, zumindest nach meinem Gefühl, zum Thema " Kann man bei ebay..." gehört!

Auf weitere spannende Kommentare freut sich

Michael

Ich wollte keinesfalls zur Eskalation beitragen, kann Dich, Winnie, auch verstehen, wenn Du hier 'mal den Rudi 'rausläßt! Trotzdem sollten wir weiterhin sachlich darüber diskutieren, denn wo heute Milliarden bewegt werden, sind doch viele betroffen, die im Fall des Falles schon mal vorbereitet sind.

Ich finde dieses Forum übrigens sehr unterhaltsam und überaus informativ, sollte Schulfach werden.
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