Muss jetzt mal Thumi unterstützen denn zumindest teilweise gingen mir ähnliche Fragen durch den Kopf.
Also das mit der Ermittlung des Schadens habe ich immer noch nicht kapiert. Zumindest habe ich auch Bedenken, daß der so wie beschrieben auch einklagbar wäre.
Und daß ein Verstoß gegen die AGB von ebay einen strafrechtlichen Betrug darstellen, ist das abgesichert Winnie ?
Um Missverständnissen vorzubeugen: gebe dir in der Sache Recht, Winnie, wollte aber ganz emotionslos die Konsequenzen nochmal besprechen.
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Gruss, Uli
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