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Alt 05.01.2005, 22:42
start-nr.8 start-nr.8 ist offline
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Stimmt schon: Preistreiben bei Auktionen durch den Verkäufer ist nicht im Sinne des Erfinders. Aber kaum auszuschließen. Ein Verkäufer kann sich immer fremder Rechner mit fremden IP's bedienen. Diese Sache ist internetautionsimmanent.

Der Schutz vor solchen Machenschaften liegt dem Auktionsmechanismus inne, der jeden mündigen Bürger vor dem "Über's-Ohr-gehauen-werden" schützt:

Jeder Bieter muß nur so lange mitbieten, wie er will. Niemand wird gezwungen. Ich muß nur den Preis bieten, den mir die Ware wert ist.

Ich finde, daß wenn die Ware die zugesicherten Eigenschaften aufweist (und nur dann), ein Ersteigerer durchaus den Zuschlagspreis zahlen sollte, EGAL durch wen die Preisschritte zustande kamen. Wenn man bereit ist, einen Preis für ein Produkt zu zahlen, ist dies ein kaufm. "fairer" Preis. Wenn der Käufer soweit bietet, ist es völlig irrelevant, wie der Preis zustande kam.

Ansonsten wäre wohl jedes zweite Geschäft in dieser Republik betrügerisch, da Vekäufer häufig ihre Preise erhöhen und senken, wie es Ihnen gerade einfällt.

Der Käufer muß ja nicht kaufen... (Marktwirtschaft: Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage... Ein "Homo Oeconomicus" hätte eben niemals zugeschlagen)

Die AGB von Ebay sprechen im konkreten Fall natürlich dagegen. Das ist aber höchstens zivilrecchtlich und würde einer Einzelfallprüfung vor Gericht nicht unbedingt standhalten.

Jedenfalls würde ich es zu einem solchen Streit nicht kommen lassen, da ich nur zu solchen Preisen ersteigere, die mir fair erscheinen. Und dann ärgere ich mich nicht.

Schönen Gruß !
Rudi: nicht für ungut, ist weder persönlich, noch böse !

Bis bald,
Waldemar Hartmann
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