Wenn die Definition mit dem Vorwärtsgang noch zu Mißverständnissen führen kann, sollte man vielleicht für die Definition der Fahrtrichtung statt 'im Vorwärtsgang' eine Mindestgeschwindigkeit von 100 km/h fordern, bei der dann die übliche Fahrtrichtung festgestellt werden kann.
Der Beifahrer sollte dann mit vorgefertigten Schriftzeichen links (L) und rechts (R) an den (Tür)Innenseiten markieren. Anschließend sollte bei Stillstand des Fahrzeuges unter Orientierung an den Innenmarkierungen auch außen, z. B. an den Kotflügeln, die Schriftzeicehn L und R mit Farbe aufgetragen werden. Dann kann man bei Wechsel der Winter-/Sommerreifen sofort erkennen, was links und rechts ist. Bei der Farbwahl ist darauf zu achten, dass diese im Kontrast zur Wagenlackierung stehen muss; also bitte auf keine Fall Farbe nehmen, mit der man sonst Lackschäden an seinem Wagen ausbessert.
Hoffe jetzt nur, dass die 100 km/h niemand im Rückwärtsgang schafft; sonst müsste die Mindestgeschwindigkeit höher angesetzt werden oder die Definition der Mindestgeschwindigkeit um die Bestätigung durch die (positive) Tachoanzeige ergänzt werden.
gruß
Dianos
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Ex-911 Targa C1, Bj. 89
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