Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 21.01.2005, 11:39
Johnny Talker Johnny Talker ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 06.2003
Ort: Rhein/Neckar
Beiträge: 287
Johnny Talker befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Beitrag Rechtsanwälte gefragt

Hallo,

ein Bekannter von mir schaut sich in den nächsten Tagen einen SC im Raum Freiburg an (Privatverkauf/Zeitungsanzeige).Sollte der Wagen ein "Flop"sein, kann er evtl. nachweisen, daß der Verkäufer zwar nicht Autohändler aber zumindest Händler (anderes Produkt) ist und gelegentlich auch mal einen Porsche "für einen guten Freund" anbietet.

Der für ihn interessante SC wurde vom jetzigen VK vor 2 Monaten angekauft ,aber nie auf ihn zugelassen (abgemeldet kein Briefeintrag). Er veräußert ihn jetzt "von privat" weiter.

Frage an die Spezialisten: Sachmängelhaftung ?

Zur Klarstellung: Es geht nicht um erst kaufen, dann klagen ( schließlich schaut man sich den Wagen ja an ) sondern nur um die Abgrenzug Privat - nicht privat falls sich kurz nach dem Kauf ein schwerwiegender Mangel herausstellen sollte, der bei Besichtigung nicht unmittelbar festzustellen war. Konkret : Wagen wird als unfallfrei verkauft (Parkrempler wird eingeräumt), wenn sich dann rausstellen sollte, dass es nicht nur ein Parkrempler war, sondern ein kapitaler Schaden ?? Nur darum und um diesen Punkt geht es?? Alles andere wäre Quatsch und auch meinerseits nicht vertretbar. Grosses Sorry, wenn das falsch rübergekommen ist

__________________
Thomas aus dem wilden Süden
- C 1 Coupé / 87 -


Mit Zitat antworten