Die Unterscheidung ist relativ einfach. Ich drücke es mal für den Nichtjuristen aus:
Bei Sachmängelhaftung steht man dafür gerade, daß die Sache im Zeitpunkt des Verkaufs dem vereinbarten Zustand entspricht.
Bei Garantie haftet man dafür, dass es auch während der Garantiedauer so bleibt.
Gruß
Matthias
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