hallo dieter,
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Da ist also bei einem Parkrempler (Kratzer und leichte Beule im Kotflügel) für 1.050,00 EUR Werkstattkosten plötzlich ein Unfallwagen geworden ...[/quote]
im prinzip ja, die offenbarungspflicht (ungefragt!) umfasst alle wertmindernden faktoren, z.b.auch re-importfahrzeug, fahrschulwagen etc. ausgenommen sind nur unerhebliche lackkratzer....zur unterscheidung hat sich die wertgrenze 750€ eingebürgert.
grüße, guido
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