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Alt 15.01.2005, 06:01
Guido S Guido S ist offline
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hallo zusammen,

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Was ist die definition "Unfallfreiheit"?

Ich lege es mal so aus (in der CH eigentlich üblich). Ein "leichter Seitenschaden" wie oben von Elferfan beschrieben (und nicht mal erwiesen) gilt bei uns im allgemeinen Volksmund NICHT als Unfall. Ein Unfall wird bei uns erst geltend gemacht, wenn das Fahrzeug auf die Richtbank musste, und/oder tragende Teile beschädigt wurden. Dessweiteren gibt es soviel ich weis keine Gesetzgebung die sowas regelt.
[/quote]

das mag in der schweiz so sein, in einem ordentlichen(bürokratischen) land
gilt mindestens das was mein namensvetter
guido schreibt :


<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>im prinzip ja, die offenbarungspflicht (ungefragt!) umfasst alle wertmindernden faktoren, z.b.auch re-importfahrzeug, fahrschulwagen etc. ausgenommen sind nur unerhebliche lackkratzer....zur unterscheidung hat sich die wertgrenze 750€ eingebürgert. [/quote]

man sollte auch unterscheiden zwischen rahmenschaden und unfallschaden.
ein unfallschaden liegt immer vor wenn etwas erneuert (auch z.b.eine geschraubte tür oder kotflügel) oder ausgebeult und lackiert wurde.

ein rahmenschaden liegt vor wenn ein eingeschweißtes karosserieteil erneuert wird.
auch wenn es nur ein seitenteil oder abschlußblech ist.das gilt zumindest für die heute üblichen selbsttragenden karossen.

wer bei einem händler kauft und die unfallfreiheit bestätigt bekommen hat (für die er ja wahrscheinlich auch bezahlt hat,besitzer von unfallfahrzeuge bekommen ja nicht umsonst wertminderung von der versicherung erstattet.wenn sie jünger als 4 oder 5 jahre sind)
soll er doch auch das bekommen !
also ich würde erstens feststellen lassen ob wirklich ein schaden vorlag.
2. einen rechtsanwalt einschalten.
allerdings frage ich mich grade was bei einem 87er auto dabei rauskommen soll.
für einen gebrauchtwagen wo die unfallfreiheit (rechtlich) zählt ist der zu alt. für einen oldtimer zu jung.
vielleicht sollte man da als 1,5ten schritt zum händler gehen und sehen ob man mit goodwill eine kleine wartung oder sowas rausschlagen kann.

für den persönlichen hausgebrauch ist es im übrigen sche...egal ob ein auto unfallfrei ist oder nicht, vorausgesetzt es wurde anständig gemacht.
ich habe (berufsbedingt) erst 3 unfallfreie autos gehabt, mein 968cab, mein 930 und mein scirocco.
alle anderen hatten mindestens etwas heftigere rempler oder auch wirtschaftliche totalschäden.nachteilig war es bisher nie.
(auch beim verkauf nicht)
zusammengefrickelte möhren würde ich aber hiervon ausdrücklich ausnehmen !

guido
__________________
RE-GP 930

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