Hallo @ all,
Ich hatte vor einigen Jahren einen solchen Fall eines angeblichen unfallfreien Fahrzeugs.
Die damalige Rechtsprechung lautete, daß sobald das Fahrzeug auf der Rahmenrichtbank gezogen, oder verschweißte Blechteile ausgewechselt wurden der Unfall angegeben werden muß. Völlig unabhängig von der Schadenssumme.
Ansonsten ist gegen ein super instandgesetztes Unfallfahrzeug nichts einzuwenden.
Das Problem bei verzogenen Porsches ist eher das ausziehen auf der Rahmenbank, die Böcke sind verdammt steif.
Bei Unfällen mit hoher Geschwindigkeit (Seiten- oder Heckschäden) kann es allerdings auch zu Spätfolgen im Motor kommen, die erstmal nicht diagnostizierbar sind.
Unfallfreie Grüße vom Chiemsee
Peter
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