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Alt 17.04.2005, 11:33
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Cabriohurgler Cabriohurgler ist offline
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Hallo Eric,

zu den Papieren:

der Schweizer Verkäufer muss die Rechnung und die schweiz. Ausfuhrerklärung erstellen (bei Warenwert von über € 3000,-.....so glaube ich jedenfalls)...und ebenfalls die Warenverkehrsbescheinigung über das Ursprungsland! Das kannst du nicht machen, da die Ware ja irgendwann zum freien Verkehr in der Schweiz beim Import abgefertigt wurde!
Rechnungsbetrag muss der Nettobetrag sein!!!

Mit diesen Papieren gehst du zum Schweizer Ausfuhrzoll und lässt sie abstempeln (kann sein, dass die den Motor ansehen wollen). Dann gehst du mit den gestempelten Papieren zum dt. Spediteur oder Zoll (wenn du selbst abfertigen willst).

Richte dich aber auf längere Wartezeiten ein, wenn du die grossen Übergänge benutzen willst. Ich würde dir die GÜG Koblenz-Waldshut oder Schaffhausen-Bargen Neuhaus (B 27) empfehlen, dort sitzen auch Spediteure!

Gruss
Uto
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