hi GG
jedes Auto über zGG über 2800kg kann man in D als Kombinationskraftwagen zulassen. D. h. daß man nach Gewicht besteuert wird, aber keine Einschränkungen bzgl. der Nutzung (z.B. Sonntagsfahrverbot mit Hänger usw.) hat. Also ist eine Kombination aus LKW- und PKW-Zulassung mit den jeweiligen Vorteilen. Muss also auch die hintere Rücksitzbank nicht rausbauen...
mit dem G zahle ich somit 175 Euro im Jahr Steuer...
Geht übrigens bei fast allen großen Geländewagen und Bussen ab 2,8 T zGG, blos wissen das die meisten nicht. Also G-Klasse mit 4-Liter Diesel usw. kost alles nur 175 Euro Steuer, wenn man den entsprechenden Antrag bei der Zulassungsstelle stellt...
Grüße
Winnie