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Alt 20.08.2003, 20:22
elfer elfer ist offline
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elfer
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@ Winnie:

Zur rechtlichen Situation möchte ich folgendes anmerken:

Es ist nach wie vor verboten, jemanden zu verleumden, was ja auch verständlich und absolut richtig ist! Wenn aber zum Beispiel ein Gericht festgestellt hat, daß eine Person gelogen, betrogen oder ähnliches "verbrochen" hat, ist es jedem frei gestellt, diese Person, auch öffentlich, als Lügner, Betrüger etc. zu betiteln, da es ja nach unserem Rechtssystem um eine Tatsache handelt.
Bei Aussagen in der Sache, z.B. " Der Wagen xy, der von der Firma z angeboten wird, entspricht nicht (tatsächlich) dem von z beschriebenen Zustand." Man muß sich natürlich sicher sein, daß dies auch wirklich so ist und ggf. einer rechtlichen Prüfung standhalten muß! Zu diesem Zwecke ist es natürlich hilfreich, diese Aussage belegen zu können ( Fotos, Zeugen, Gutachen etc.). Nicht erlaubt ist natürlich eine Aussage wie " Bei der Fa. z gibt es nur Betrüger!" oder " ...die verkaufen nur Schrott!", denn da geht es darum, die Firma und ihren geschäftlichen Ruf zu denunzieren ( in etwa so wie die Bildzeitung arbeitet!). Ich habe noch nicht erlebt, daß bei sachlichen Statements eine Anzeige wegen Rufmords o.ä. erfolgte, fairerweise sollte man aber immer auch der "Gegenseite" die Möglichkeit zur Stellungnahme geben und keinesfalls drohen ( Ich gehe an die Presse...).

Wenn ich mir sicher bin, wie es sich tatsächlich verhält, habe ich, wie gesagt, keine Hemmungen, dies auch öffentlich zu äußern.

Michael
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