<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von zmozmo:
<STRONG>Ist das wirklich so, daß bei einem verlorenen gegangenem Kennzeichen ein neues Kennzeichen mit neuer Nummer zugeteilt wird? Das ist ja der Hammer....</STRONG>[/quote]
Ja, denn man könnte das verlorene Kennzeichen sonst missbrauchen.
Wahrscheinlich denkt der Gesetzgeber dabei an Bankräuber, die das lange Kennzeichen (52x10 cm) an ihr gestohlenes Motorrad machen.
Ich denke, es geht hierbei vielmehr darum, Leute
(Anm.: hab den Kommentar sinngemäß geändert, weil ich keine Beamten beleidigen möchte) zu beschäftigen, um die fälligen Gebühren für neue Kennzeichen (30 EUR), das Umschreiben des Briefes und Scheines (30 EUR) um die Ankurbelung der Kennzeichenwirtschaft und die 16% Mehrwertsteuer, die beim Verkauf fällig werden.
sorry für den ton, ich hatte einen schlechten tag im büro...
gruß
mosi