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Alt 25.04.2004, 09:48
Waffel Winnie
 
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Ja, wäre mal ganz interesant, welches Auto gemeint ist...

Und zur Garantie (bin aber kein Rechtsanwalt, deswegen alles folgende ohne Gewähr auf Richtigkeit):
Garantie hängt von den Garantiebedingungen des Händlers ab, oft steht sowas wie "ab 100.000 Gesamtfahrleistung nur Ersatz von 60% der Kosten von Motor, Getriebe usw." ist in jedem Einzelfall verschieden und oft werden Dinge wie elektrische Anlage komplett ausgeschlossen...

Was allerdings oft mit der Garantie verwechselt wird, ist die seit 01.01.2002 gültige Sachmängelhaftung. Diese ist keine Garantie im rechtlichen Sinne, sondern nur die Zusicherung, daß die gekaufte Sache zum Zeitpunkt des Kaufes keine (nicht genannten) Mängel aufweisst. Die Sachmängelhaftung gilt für 2 Jahre, kann aber vom gewerblichen Verkäufer gegenüber dem Privatmann auf 1 Jahr verkürzt, aber nicht ausgeschlossen werden (der private Verkäufer kann es ganz ausschliessen). Die Beweispflicht liegt die ersten 6 Monate beim Verkäufer, danach beim Käufer.

Auf deutsch:
kaufst Du ein Auto von einem Händler, und nach 4 Monaten hast Du einen Motorschaden, dann muss der Verkäufer beweisen, daß der Mangel nicht schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden war. Stellt der Sachverständige fest, daß der Motor bereits verschlissen war, dann zahlt er die Reparatur. Stellt er fest, Du bist zwischenzeitlich 50.000 km gefahren, der Motor ist also erst nach dem kauf verschlissen, dann zahlst Du selber (bei einer Garantie wär das evtl anders).

Also die Sachmängelhaftung ist für uns Käufer schon was gutes, aber das Risiko müssen wir ja über den Kaufpreis zahlen...

So habs ich zumindest verstanden.

Grüße
Winnie
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