Hallo Andreas,
ach Lust hätte ich ja schon.
Aber willst Du Geschäfte mit Leuten machen, die im ersten Gespräch schon mit ihrer Rechtschutzversicherung angeben und mit dem Anwalt drohen? Dieses Gebahren geht mir bei Ebay doch ein bißchen auf den Senkel. Ich frage mich bei manchen wiedereingestellten Angeboten oft, warum die Leute, die mit Anwälten drohen, den ersten Spaßbieter nicht verklagt haben. Oder haben die Leute selber mitgeboten und zu hoch gepokert?
Was droht denn einem Spaßbieter bei Ebay? Strafrechtliche Konsequenzen? Ha, ha.

Das ist doch was für's BGB? Eher Schadenersatz, was sich auf die Ebay-Gebühren und sonstige Auslagen des Verkäufers erstreckt, die unmittelbar mit dem Spaßgebot zu tun haben.
Was sagen die Juristen in der Runde dazu?
Grüße
Peter