Eins vorweg: Es geht in dem ursprünglichen Text allein um das H-Kennzeichen. Die 07er Sammlernummer ist was völlig anderes, also bitte nicht durcheinanderbringen. Deswegen behandle ich das auch getrennt:
H-Kennzeichen:
Es ging dem Gesetzgebern wohl in erster Linie darum, historische erhaltungswürdige Fahrzeuge zu fördern und Oldtimerliebhaber nicht über den Steuerdruck (Oldtimer haben selten Kats, also hohe Steuer) zum Wechsel eines modernen Autos zu zwingen. Deswegen wurde im Anforderungskatalog ganz klar festgelegt, welches Fahrezeug ein H-Kennzeichen bekommen kann (mal zusammenfassend beschrieben):
- mindestens 30 Jahre alt
- erhaltungswürdiger guter Zustand
- keine neuzeitlichen Umbauten
Wer also einen von der Materie guten Käfer (um mal bei dem aktuellen Beispiel zu bleiben) vor Baujahr 1973 choppt (für die Käfer-Unkundigen: Das Dach durch Kürzen der Säulen heruntersetzt) UND beweisen kann, daß dies schon vor 30 Jahren so gemacht wurde, der hat gute Chancen, ein H-Kennzeichen zu bekommen - zu Recht. Aus diesem Grunde ist für mich auch ein originaler US-Hotrod mit H-Kennzeichen legitim, ein 70er-Jahre Opel Kadett mit flammneuer 16V-Maschine aus dem Astra/Vectra/whatever hingegen nicht. Wenn die werten Herren TÜV-Prüfer also nicht Probleme mit der Auslegung und lichten Breite ihrers "Ermessensspielraumes" (warum gibts dann überhaupt Richtlinien/Vorschriften?) haben, kann eigentlich nichts schiefgehen. Trotzdem sieht man ab und an Fahrzeuge, die auf den ersten Blick nie eine H-Zulassung haben dürften. Aber wer hat in diesem Falle die Schuld?
Mein Fazit: Wenn die H-Kennzeichen-Richtlinie jedem TÜV-Prüfer bekannt ist und wirklich "bindend" eingesetzt wird, dürfte es deartige Ausreißer und die leidige Diskussion zum H-Kennzeichen nicht geben. Stattdessen wird in der Öffentlichkeit immer wieder die Schuld auf die "Bastler" geschoben, die mit Ihren "Frickeleien" das H-Kennzeichen beschmutzen...
07er-Sammlerkennzeichen:
Dieses hat seinen schlechten Ruf wohl zurecht, den das Hauptproblem liegt darin begründet, daß die über das Kennzeichen fahrbaren Autos weder irgendwie vorgeführt werden, noch TÜV-Prüfungen bestehen müssen. Der Besitzer ist für den "straßenverkehrssicheren" Zustand selbst verantwortlich. Zudem wird der Inhalt des Pflicht-Fahrtenbuches anscheinend nicht kontrolliert. Dies erzählte mir jedenfalls ein Freund, der (nur zu Treffen etc.) mit 07er unterwegs ist.
Mein Fazit: Wer derartig unsinnige Konstrukte wie "Besitzer muß für straßenverkehrssicheren Zustand sorgen" und ein Fahrtenheft, was man getrost vergessen kann, in die Welt setzt, der muß sich nicht wundern, wenn diese willkommene Lücke von einzelnen (vielen?) ausgenutzt wird. Stattdessen werden in der Öffentlichkeit wieder gerne ALLE 07er-Besitzer in einen Topf geworfen und in einer Art Sippenhaft verteufelt...
Warum gibts nicht statt 07er-Nummer ein Youngtimer-Kennzeichen (dummerweise ist Y- schon besetzt ;-) ), welches auch die z.b. 15-30 jährigen, gepflegten Autos steuerlich begünstigt?
Gruß,
Harald
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