Hallo,
dank Guidos Tipp hatte ich dazu am KBA angefragt und heute folgende Antwort erhalten:
Reifenfabrikatsbindung
Ihr Schreiben vom 19.06.2003
Mein Zeichen: 412-206.05
Sehr geehrter Herr Linnemann,
ich danke für Ihre Anfrage.
Nach einem Erlass des Verordnungsgebers, des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) vom 28.01.200 sind Reifenfabrikatsbindungen in den Fahrzeugpapieren bei Pkw und Lkw nicht mehr vorzunehmen. Dadurch haben die in den Fahrzeugpapieren bereits enthaltenen Reifen-Fabrikatsbindungen keine direkte Wirksamkeit mehr und sind nur noch als Empfehlungen anzusehen. Dies hat zur Folge, dass bei Fahrzeugkontrollen Angaben im Fahrzeugschein zum Reifenfabrikat nicht mehr Bestandteil der Überprüfungen sein sollen. Die Aufhebung der Fabrikatsbindung erstreckt sich auf alle
Reifen, die mit einem
Bauartgenehmigungszeichen versehen sind, also auch auf ZR-Reifen.
Eine offizielle Bekanntmachung durch den Verordnungsgeber, z.B. im Verkehrsblatt, ist bisher noch nicht erfolgt. Die Aufhebung der Reifen-Fabrikatsbindung bedeutet jedoch, dass der Fahrzeughalter entsprechend seiner grundsätzlichen Verpflichtung, für den
verkehrssicheren Zustand seines Fahrzeugs zu sorgen, nunmehr auch verantwortlich dafür ist, dass bei der Verwendung von Reifen unter Beachtung der im Fahrzeugschein angegebenen Größenbezeichnung keine
Sicherheitsprobleme bestehen. Ist dies nicht der Fall, d.h. ist die
Verkehrssicherheit generell oder in bestimmten Situationen nicht mehr
gewährleistet, kann dem Fahrzeughalter im Schadensfall zumindest eine
Teilschuld treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Reimer Speck
Kraftfahrt-Bundesamt
Abteilung Technik
24932 Flensburg
Tel.: 0461/316-1565
Fax 0461/316-1741
E-Mail: Reimer.Speck@kba.de
ANMERKUNG von mir: Da müssen aber noch viele Dekra und TÜV-Prüfer geschult werden.
Gruss
Juergen
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