hallo,
ANMERKUNG von mir:
na ja, dann wissen wir ja bescheid. etwas seltsam finde ich ist aber schon, dass der erlass nicht veröffentlicht worden ist. allgemein sind behörden da weniger zurückhaltend.
ein besonderes haftungsproblem sehe ich im schadenfall auch nicht, wenn man auf die aktuellen reifenfreigaben des herstellers verweisen kann.
danke das du dir die mühe gemacht hast,
grüße, guido