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Alt 01.11.2004, 13:00
carrera87 carrera87 ist offline
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hi zusammen,

na, da habt ihr ja ein thema...

also, was ich so rausgelesen habe, handelt es sich um einen Haftpflichtschden, der flipflop hat sich seinen Gutachter selbst ausuchen können, und nicht einen von der vers. geschickt bekommen, wie bei Kaskoschäden.

13.000 steine für das beschriebene auto halte ich ungesehen für durchaus realistisch, gut, der kollege hätte genausogut 14.000 reinschreiben können,
auf jeden Fall ist der Wiederbeschaffungswert immer "am Markt" zu ermitteln, kein seriöser gutachter wird hier in irgendwelche Listen kucken, abgesehen davon, das ein 79er eh`in keiner Liste mehr drinsteht....

auch die Classsic-Data kollegen machen nix anderes, als das sie ins Internet schauen, was die kisten kosten, dann noch ein bisschen mit der ausstattung rumrechnen, BBS und flipflop-Lack sind natürlich schon ein bissschen problematisch einzuschätzen.....

mit dem Restwert (wie hoch sind denn eigentlich die Rep.kosten????) ist der Flipflop eh`bestens bedient, da hat dir der Gautachter ja schon ganz schön was gutes getan, je niedriger der Restwert, desto mehr muß dir die versicherung auszahlen, und du kannst den Schrott/Teile? für 4-6000 locker verkaufen, so läufts normalerweise im Haftpflichtfall...

Solange die Rep.kosten den WBW nicht übersteigen, kann man den Restwert ungefähr als WBW abzüglich den netto-Repkosten ermitteln. (WBW und Restwert dabei brutto!)
Das gilt natürlich für einen elfer praktisch nicht, siehe oben und auch winnies letzten post mit dem boxster!!!

die auch schon erwähnten Restwertbörsen sind im Kasko-Fällen obligat, da die Versicherungen das so wollen, da kommen manchmal ganz schöne mondgebote, man glaubt gar nicht was eine FIN oder ein Brief wert sind..........

im haftpflichtfall/privatgutachten wird man als Gutachter das Auto eher nicht in die börse stellen, könnte sonst der letzte Gutachtenauftrag gewesen sein, siehe obiges rechenbsp....

in jedem Fall gilt aber: wegnehmen oder gar enteignen kann einem das unfallbeschädigte auto niemand, weder die Versicherung noch sonstwer!!!
Hat man ein höheres Restwertgebot oder glaubt, mehr für seinen Rest zu bekommen, als ihm Gutahcten steht, kann man es natürlich dorthin verkaufen, theoretisch kann man sich den Blechhaufen auch in den Garten stellen,die Versicherung zahlt halt nur den WBW minus Restwert aus, der im Gutahcten steht!

im übrigen wird bei fiktiver Abrechnung nach Gutachten, nach neuester Rechtssprechung
vom WBW auch noch die Mwst. abgezogen, die vers. zahlt die nur noch aus, wenn nachweislich ein Auto gekauft wird, bei dem die Mwst. wieder ausweisbar ist, oder halt ein Neuwagen.

So, habe euch jetzt hoffentlich nicht zuviel verwirrt,
schöne Grüssse, christian
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