hallo guido,
also die versicherung darf im haftpflichtfall ( ausser der haftpflichtauftrag kommt schon von der Vers., aber diesen Anspruchstellern kann eigentliche eh`keiner mehr helfen....)das auto nicht in die börse stellen, im kaskofall natürlich schon, da machts ja schon der Gutachter, denn bei kasko "schafft" die Vers. an!
Mir ist bisher noch kein fall (haftpflicht) untergekommen, wo die vers. nicht das bezahlt hätte, was im GA stand!
in diesem Sinne , verabschiede mich jetzt für knapp 2 Wochen in den Urlaub,
schöne Grüsse an euch alle, christian
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