@Ingo:
Darüber habe ich in einem anderen Thread schonmal ausführlich geschrieben, leider finde ich ihn nicht mehr...
In Kürze:
Bei Wartung in einer freien Werkstatt nach original Wartungsplan und Herstellervorschrift
mit
original Ersatzteilen
bleibt die Garantie des Herstellers nach der neuen GvO erhalten.
Mit "Kulanzreparaturen" ist dann aber natürlich nix mehr im PZ.
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Grüße von -Dirk- (aus Hessen)
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