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Alt 28.01.2005, 11:58
ROSCOE ROSCOE ist offline
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ROSCOE
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Hallo,

hier muss man wirklich ganz streng trennen: was ist hier eine "zugesicherte Eigenschaft" Wurde beim Kauf diese Eigenschaft wirklich zugesichert??????? = kommt ganz selten vor.

Thema: Durchsetzbarkeit

Wie ihr ja wisst Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar verschiedene Schuhe. Es geht hier einfach um die Beweisbarkeit. Ist die Zusage mündlich unter Zeugen bzw. schriftlich im Kaufvertrag festgehalten worden? Wenn nein - ist alles andere Schall und Rauch.

Thema: Neue Gewährleistung

Wenn ein Fehler einer Sache vorliegt - wird bereits vermutet, dass er bereits bei Kauf vorhanden war unter der Prämisse, dass der Kauf nicht länger als 1 Jahr zurückliegt. (Gilt nur bei Kauf von einem Händler). Ist ein Mangel (versteckter) nicht älter als 6 Monate greift die Beweislastumkehr, d.h. der Verkäufer (Händler) muss hier vom Gegenteil beweisen um aus seiner Verpflichtung zur Nachbesserung frei zu sein.

Ich hoffe, das hilft Dir erst einmal weiter. Falls Du Weiteres wissen möchtest - kann ich Dir gerne helfen.

Gruss

Andreas
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