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Alt 26.05.2004, 11:33
carrera87 carrera87 ist offline
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Ach ja,

was eine evtl. "Teilschuld" bei Unfällen betrifft, also da gehts in erster Linie meistens nur darum, OB überhaupt geblinkt wurde, weniger um die Farbe, mir ist da bis jetzt noch kein Fall, zumindest im normalen Schadengutachtenbereich, untergekommen.

OB dagegen geblinkt wurde, lässt sich eigentlich immer recht einfach nachweisen, eine leuchtende, brechende Glühwendel sieht unter dem Mikroskop anders aus, als eine, die zum Unfallzeitpunkt nicht gebrannt hat.
(wenn sie denn auch beschädigt wurde natürlich).

schöne Grüsse, christian
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