Hallo beisammen!
Also das mit der Teilschuld hätte ich jetzt schon gerne mal definitiv geklärt (wo ist der Max??).
Es kann ja wohl nicht sein, daß der Amischlittentreiber per Einzelgenehmigung von der Teilschuld ausgenommen wird, entweder es geht eine Gefahr von den roten Blinkern aus oder nicht (meine Meinung als Justiz-Laie...).
Ich habe auch rote Blinker montiert weil die beim Kauf schon drin waren (und ich gestehe, es gefällt mir so!), bisher auch beim TÜV/Dekra keine Probleme gehabt (außer einmal dem Kommentar "die Blinker hinten waren heute nicht montiert, klaro?").
Also liebe Rechtsexperten, was haben wir rotblinker definitiv letztinstandlich zu befürchten (Bußgeld, Erlöschen der BE, Teilschuld, usw.)?
Gruß, Bernd
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