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Alt 27.05.2004, 00:55
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Marc-heckschleuder Marc-heckschleuder ist offline
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Idee

Hi Bernd und der Rest,

zur Teilschuld kann ich als Laie nichts sagen. Nur soviel die Betriebserlaubnis erlischt NICHT.
Da wurde vor ein oder zwei Jahren ein Zusatz im Gesetz aufgenommen der ungefähr so lautet: Damit die BE erlischt muß von der Veränderung eine "unmittelbare Gefährdung" ausgehen.
Also falsche Felgen die nirgends schleifen z.B. müssen zwar zurückgerüstet werden aber es fürht nicht zum erlöschen der BE.
Also führen die roten Blinker nicht zum erlöschen der BE. Eine Teilschuld muß man sich zuschreiben lassen wenn man die Rückleuchten per Hand schwärzt und man den Blinker nur noch ahnen kann.
Eine OWi ist das aber alle mal.

Gruß
Marc
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[...]Sie haben einen Porsche gewählt.
Aus dieser Wahl darf man auf einen erfahrenen Automobilisten
besonderer Klasse schließen. Faires Verhalten auf der Straße,
Umsicht, Können und technisches Interesse sind Ihnen eigen.[...]
(911 SC Handbuch, '78, Copyright Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG).
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