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Alt 27.05.2004, 11:53
carrera87 carrera87 ist offline
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Hallo rotblinker!

Die BE eines Fzg. erlischt wenn:

a) die Fzg.art geändert wird (Ziff.1 in den Fzg.papieren)

b) sich das Abgas-und/oder Geräuschverhalten des Fzg. verschlechtert (Auspuff, motortuning.....)

c) eine Änderung am Fzg. zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen kann.

Punkt c ist reiner Kaugummi, (Federn, Felgen, rote Blinker etc...
Ab wann kann man von einer Gefährdung sprechen? was ist überhaupt unter einer Gefährdung zu verstehen?
Nicht ohne Grund wurde so formuliert!

Teilschuld bei Auffahrunfall aufgrund roten Blinklichtes?
Auslegungsache bei der Gerichtsverhandlung, falls es überhaupt soweit kommt.

Orange oder rot, absolute Geschmackssache, keine Frage.

Vernünftige Prüfer bei der HU, und keinen interessierts.

rotes blinklicht bis zu einem bestimmten Baujahr erlaubt?
hmmm, könnte sein, müsst ich eigentlich auswendig wissen, aber es gibt wichtigere Dinge bei einer HU!

gelbes Bremslicht bei Motorrädern?
richtig, bis Bj 61, aber erschlagt mich, bis wann genau, interssiert mich aber auch nicht, wenn ich ein Oldie-Moped tüven muß!
Viel wichtiger ist mir da, das ich meinen Helm für ne`Probefahrt dabei habe....

Schöne Grüsse noch, christian
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