@micha
du bist uns eine große hilfe
@christian (nachhilfe

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Gelbe oder Rote Blinker?:
Seit November 1998 ist eine neue Regelung für frisch importierte Fahrzeuge in Kraft getreten, die erstmals in Deutschalnd zugelassen werden. (Rili zum Par.70 StVZO zur Begutachtung von Importfahrzeugen). Zur Erlangung des TüV Gutachten muß auf gelbe Blinker umgerüstet werden, da seit diesem Datum in Deutschland einheitliche Fahrtrichtungsanzeiger vorgeschrieben sind. Das gilt für alle Fahrzeuge, die nach dem 01.01.1970 erstmals zugelassen wurden. Für ein derzeitig zugelassenes Auto gibt es das Problem jedoch nicht, da hier die Ausnahmeregelung nach § 70 greift. Für Fahrzeuge vor 1970 besteht die Umrüstpflicht nicht. (Abhängig von Erstzulassung oder bereits existierendem deutschen Fahrzeugbrief.) Das Problem taucht für Fahrzeuge auf, die im Ausland nach 1970 erstmals zugelassen wurden und z.B. bereits vor mehreren Jahren in die BRD importiert wurden und jetzt eine Zulassung mit H-Kennzeichen oder Normalnummer beantragen möchten.
quelle:
http://www.redsand.de/cctf/deutsch/n...ne.htm#blinker