@Christian - Dein Steinbeispiel ist schon zu konkret, Gefährdung voll nachvollziehbar, auch wenn nicht gewollt.
Krasser sind die gänzlich, für den Betroffenen, nicht nachvollziehbaren Vorgänge.
Allein schon als Teilnehmer im Strassenverkehr stellt man selbst eine Gefahr dar. Diese ist in der Schadenszurechnung zu berücksichtigen.
Bsp.: Ich stehe an der roten Ampel. Ein Trottel schläft und fährt mir rein. Ich als Teilnehmer des Strassenverkehr, obwohl korrekt bei rot stehend, stelle eine Betriebsgefahr dar und bekomme einen Teil des Schadens angerechnet. UNd das erkläre mal dem 82-jährigen Herrn mit Hut und der goldenen DAS-Plakette für 50 Jahre unfallfreies Fahren
Bonn-Dunkel
Max