Einzelnen Beitrag anzeigen
  #26  
Alt 12.06.2005, 01:24
Benutzerbild von Holger L. aus B.
Holger L. aus B. Holger L. aus B. ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 01.2004
Ort: Bramsche bei Osnabrück
Beiträge: 106
Holger L. aus B.
Beitrag

Hallo Stefan,

die Unfallfreiheit lasse ich mir im Kaufvertrag bestätigen. Sollte daran etwas falsch sein, habe ich die gleichen Rechte wie bei jedem anderen Verkäufer auch.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>
Vielleicht war das ja der Grund, weshalb er lieber die Inspektion noch machen lassen wollte. So ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass in der nächsten Zeit kein Profi das Auto tiefgehend unter die Lupe nimmt.
[/quote]

Das bedeutet aber, daß der Verkäufer mit dem PZ unter einer Decke steckt. Kann es sich ein PZ leisten, bewußt schlechte Arbeit abzuliefern.

Abgesehen von diesem Fall: Wenn ich das Auto nach der Inspektion bei PZ "B" überprüfen lasse, habe ich irgendwelche Rechte bei nicht durchgeführten Arbeiten gegenüber PZ "A" ? Es geht hier dann nur um offensichtliche Mängel, z.B. Bremsen ´runter und wurden trotzdem nicht gewechselt, kein Ölwechsel gemacht etc. Keine KANN-Arbeiten.
__________________
Gruß

HOLGER



"Wenn Du das Ding erst siehst, bevor Du es hörst: Wo ist denn da der Witz?"
Mit Zitat antworten