Thema
:
pech gehabt im urlaub / bräuchte hilfe
Einzelnen Beitrag anzeigen
#
6
31.08.2003, 21:29
Udo Michelfelder
Beiträge: n/a
@Guido: Die 130% Regelung trifft nur bei Fremdverschulden zu
.Beim Eigenen Kasko Schadensfall wird nur bis maximal Wiederbeschaffungswert ersetzt!!
Gruß Udo
Udo Michelfelder